In NOTFÄLLEN und für DRINGENDE Fragen bezüglich eines AKTUELLEN TRANSPORTS, sowie EINSTALLUNGEN bei ELCE können Sie uns auch außerhalb der Öffnungszeiten unter den gegebenen Mobilnummern erreichen:
AGB/ Impressum
Wir und unsere Partner verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen zur Durchführung von Pferdetransporten jeglicher Art.
Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma ELCE
Jedes Pferd, das in Auftrag gegeben wird an:
ELQC-Equi Logistic Quarantäne Center
ELCE-Equi Logistic Center Europe
ELCE-SL Equi Logistic Center Espana S.L.
oder deren beauftragten Partner-, Charter- und/oder Subunternehmen reist und verbleibt auf Risiko und Haftung des
gesetzlichen Eigentümer in jeglicher Form und zu Allerzeit. Auftraggeber und/oder Vermittler sind verpflichtet, in Form der
Selbsthaftung, dies dem Eigentümer des Pferdes vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen mitzuteilen.
Nur im Falle, dass gegen eines der obengenannten Unternehmen ein Urteil der groben Fahrlässigkeit im vollem Umfang
rechtskräftig ausgesprochen wird, das nicht durch Beteiligung oder Schuld Dritter herbei oder teilweise herbeigeführt
wurde und das zu einer Verletzung oder Tod des Pferdes führte, haftet das betreffende Unternehmen mit seiner
gesetzlichen Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Transport-, Logistik- und Obhutspflicht der EU-Transportgesetzgebung.
Wir haften nicht für Schäden an oder für verlorengegangenes Equipment.
Im Falle unvorhersehbarer Verspätungen, Ausfall des Fahrzeuges oder eines Fahrers haftet die Firma ELCE oder ihre Vertragspartner nicht für entstandene Folgekosten wie z.b. die nicht Inanspruchnahme von Anschlusstransporten, Flügen, Veranstaltungen, Klink besuchen, Fähr-Verbindungen und weiteren.
ELCE übernimmt keinerlei Haftung an Personen, Tieren und Gegenständen, die mit dem Transport in Verbindung stehen.
Die von den zu transportierenden Pferden verursachten Schäden an Transportmitteln, Personen, anderen Pferden und Gegenständen trägt in jedem Fall der Pferdebesitzer/ Pferdeeigentümer oder dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung. Auch wenn dieser NICHT der Auftraggeber ist.
Alle Transporte werden ausschließlich aufgrund der aktuellen TierschutztransportVO durchgeführt. Zum Transport muss grundsätzlich der entsprechende Equidenpass und wenn nötig für den Grenzüberschreitenden Transport des Pferdes die benötigte Traces an den Fahrer übergeben und mitgeführt werden. Sollte aufgrund von fehlenden Dokumenten der Transport NICHT stattfinden, wird dem Eigentümer/ Auftraggeber die gesamten Transportkosten in Rechnung gestellt.
Im Falle einer rechtskräftig erwiesenen Fahrlässigkeit von ELCE oder eines beauftragten Unternehmens, gilt eine bedingte Haftbarkeit des Fahrzeughalters im Rahmen der EU-Güterkraftverkehrsverordnung.
ELCE berechnet die Kosten für den Transport Ihres Pferdes pauschal nach Anzahl d. Pferde, Km-Laufleistung, Kombinationsmöglichkeiten, Arbeitsaufwand und das evtl. mit zu transportierenden Equipment in Anzahl Einheiten/Volumen/Gewicht. Vor Beendigung des Transports sollte die Zahlung der gesamten Rechnung beglichen sein. Falls nicht behält sich ELCE das Recht vor den Pferdepass/ Eigentumsurkunde bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung einzubehalten. Alle Transportpreise sind zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer!
ELCE akzeptiert KEINE Schecks oder Kreditkarten jeglicher Art!
Nur für transportierte Pferde eines Unternehmens und/oder Auftraggebers, die im Besitz einer aktuell gültigen Umsatzsteuer-Identnummer sind, kann die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Die Ust-IdNr. muss ELCE mit Name, Anschrift und Art des Unternehmens vor Transportbeginn vorliegen.
ELCE kann im Falle von Stornierungen die entstanden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
Bilder/Videos von Fahrern/Mitarbeitern und Fahrzeugen unterliegen dem Persönlichkeitsrecht und dürfen ohne schriftliche Zustimmung NICHT veröffentlicht werden.
Allgemeine Geschäftsbedingung bezüglich:
Buchung, Stornierung und Haltung während der Quarantäne/ Isolierte-Haltung, Lay-over und Einstallstopps
Buchungen sollten mindestens 10 Werktage vor Anlieferung mit den vollständigen Daten und Handelswert des jeweiligen
Pferdes inklusive der Flugdaten und eventuelle Transportdaten bezüglich der Abholung oder Anlieferung bei ELQC
schriftlich eingegangen sein.
Eine Stornierung der gesamten Quarantäne ist bis 5 Werktage vor geplanter Anlieferung der Pferde kostenfrei. Danach
werden dem Auftraggeber 40% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt.
In besonderen Fällen kann von den Storno-Gebühren abgewichen werden. Hierüber entscheidet die Geschäftsleitung von
ELQC in Absprache mit dem Auftraggeber/Eigentümer des betreffenden Pferdes.
Obhut der Pferde
Während der Quarantäne oder Lay-over verbleiben die Pferde in Boxen mit Späne-Einstreu. Gegen Aufpreis, im Rahmen
der Beschaffung und Entsorgung, ist auf Wunsch auch Stroh oder anderer Einstreu möglich. Dies bitte vorab bei der
Anmeldung angeben.
Sollten für ein Pferd, aus welchen Gründen auch immer, Abweichung der allgemein üblichen Fütterung, Haltung oder
täglichen Bewegungsbedarf nötig sein, dann ist die mit der Anmeldung deutlich anzugeben!
Während des gesamten Zeitraum, in dem sich die in Auftrag gegebenen Pferde in unserer Obhut befinden, dient die
tägliche Fütterung, Haltung und Bewegung ausschließlich dem Wohlbefinden und sicherem Aufenthalt des Pferdes im
Rahmen der Obhutspflicht und nicht der Erhaltung oder Förderung des Leistungsniveaus des Pferdes, in dem es sich zum
Zeitpunkt der Anlieferung befand.
Möglichkeiten das Trainingsniveau des Pferdes zu erhalten, können nach Absprache angeboten werden.
Haftung im Schadensfall
Jedes Pferd, das in Auftrag gegeben wird an:
ELQC-Equi Logistic Quarantäne Center
ELCE-Equi Logistic Center Europe
ELCE- Equi Logistic Center Espana S.L.
oder deren beauftragten Partner-, Charter- und/oder Subunternehmen reist und verbleibt auf Risiko und Haftung des
gesetzlichen Eigentümer in jeglicher Form und zu Allerzeit. Auftraggeber und/oder Vermittler sind verpflichtet, in Form der
Selbsthaftung, dies dem Eigentümer des Pferdes vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen mitzuteilen.
Nur im Falle, dass gegen eines der obengenannten Unternehmen ein Urteil der groben Fahrlässigkeit im vollem Umfang
rechtskräftig ausgesprochen wird, das nicht durch Beteiligung oder Schuld Dritter herbei oder teilweise herbeigeführt
wurde und das zu einer Verletzung oder Tod des Pferdes führte, haftet das betreffende Unternehmen mit seiner
gesetzlichen Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Transport-, Logistik- und Obhutspflicht der EU-Transportgesetzgebung.
Wir haften nicht für Schäden an oder für verlorengegangenes Equipment.
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